Ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig
Jede kieferorthopädische Behandlung ist so erfolgreich, wie die Behandlungsmethoden, die ihr zugrunde liegen
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) schreiben eine so genannte ausreichende Versorgung vor, die auf das notwendige und wirtschaftliche Maß begrenzt ist. Laut Gesetz gilt eine Versorgung dann als ausreichend, wenn sie diejenigen Kiefer- und Zahnfehlstellungen korrigiert, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen (§ 29 Abs.l Satz 1 Sozialgesetzbuch). Dadurch entfallen von vornherein höherwertige Leistungen für eine optimale Versorgung.
Zu den außervertraglichen Leistungen gehören z. B. Maßnahmen, die dazu dienen:
- den Komfort während der Behandlung zu erhöhen
- mitarbeitsunabhängigen Behandlungserfolg zu sichern
- die Therapiedauer zu verkürzen vor erhöhter Kariesgefahr während der Therapie zu schützen
- die Belastung für das Kiefergelenk zu reduzieren
- ein funktionell optimales Resultat zu erzielen
- ein ästhetisch optimales Ergebnis zu erzielen
- das Behandlungsergebnis auf Dauer zu stabilisieren
Auch als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Kind die bestmögliche kieferorthopädische Behandlung dem aktuellen Stand der Medizintechnik zu erhalten. Beim Besprechungstermin sprechen Sie mit Ihrem Kieferorthopäden über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten und stellen gemeinsam ein individuelles Behandlungskonzept nach den medizinischen Notwendigkeiten, den Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihren individuellen Wünschen für die Behandlung zusammen. So ist gewährleistet, dass ihr Kind die medizinische Versorgung bekommt die es benötigt und Ihre Wünsche berücksichtigt werden können.